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Laubfall Grenzabstände Partylärm Gartenzaun...

Nachbarschaftsrecht

Sie haben ein hübsches Reihenhaus erworben? Während Sie gerade die Möbel ins Haus tragen, hören Sie zeternde Geräusche aus dem Nachbargarten. Es sind die Nachbarn, die am Gartenzaun stehen und Ihnen ungefragt mitteilen, welche Pflanzen aus Ihrem Garten zu verschwinden haben; dass Sie ab 18:00 Uhr auf Ihrer Terrasse nicht mehr sprechen dürften, sei ja wohl eine Selbstverständlichkeit; Grillen sei ohnehin strengstens verboten.

Nach diesem ersten Schock heißt es, nicht zu verzagen. Natürlich müssen Nachbarn aufeinander Rücksicht nehmen, aber jeder ist und bleibt der Herr auf seiner eigenen Scholle. Wichtig ist dabei allerdings, den Überblick im Dschungel der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen nachbarrechtlichen Vorschriften nicht zu verlieren. Unsere Experten sagen Ihnen, was der Nachbar darf, was er verlangen kann und wo der Spaß aufhört. Wenn es also darum geht, klar die Grenzen aufzuzeigen, sind wir der Partner an Ihrer Seite.

Laubfall

Der Herbst ist eine schöne Jahreszeit, die Bäume färben sich bunt. Diese Freude findet aber regelmäßig dann ihr Ende, wenn das Laub aus nachbars Garten, Ihren Rasen verdeckt. Sie kämpfen sich ächzend mit dem Rechen durch meterhohe Laubverwehungen, während die Nachbarn fröhlich mit ihren Kindern Drachen steigen lassen. Alljährlicher Unfriede ist also vorprogrammiert. Hier ist eine praktikable Lösung dringend notwendig. Wir helfen Ihnen, diese zu finden, auch wenn wir nicht für Sie zum Laubsauger greifen können. Unsere Experten vertreten Ihre Interessen mit Augenmaß und Sachverstand.

Ärger an der Grundstücksgrenze

Eine Grenzbepflanzung mit 5 Meter hohen Zypressen, die in jedem Jahr noch einen weiteren Meter wachsen braucht niemand hinzunehmen. Es ist aber wichtig, hier rechtzeitig vorzugehen, da zum Beispiel in Niedersachsen Fristen gelten, innerhalb derer der Rückschnitt auf eine bestimmte Höhe verlangt werden muss. Auch die "Berliner Mauer" als Gartenzaun müssen Sie sich nicht bieten lassen.

Aber Vorsicht: Verzichten Sie darauf, vermeintliche Missstände auf dem Nachbargrundstück ungefragt selbst zu beseitigen. Schnell haben Sie mit dem Unkraut des Nachbarn auch versehentlich seine preisgekrönten Zierrosen erledigt und sehen sich Schadenersatzansprüchen ausgesetzt.

Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Grenzfragen mit Rat und Tat zur Seite.

Lärm und Geruch

Ihre Nachbarn feiern gerne und ausufernd bis in die frühen Morgenstunden? Wann der Grill das letzte Mal aus war, wissen Sie nicht mehr? Der sogenannte „Komposthaufen“ ist in Wahrheit eine ausgewachsene Müllhalde, von der übelste Gerüche ausgehen? Das müssen Sie sich nicht bieten lassen! Lärm, Rauch und Gerüche sind Immissionen, die Sie nur in begrenztem Umfang dulden müssen. Wir setzen Ihrem Nachbarn Grenzen oder wehren überzogene Forderungen des Nachbarn gegen Sie ab.

Wichtige Tipps

Vor dem Kontakt zum Anwalt

  • Vermeiden Sie verbotene Eigenmacht; Sie dürfen nicht selbst die Missstände auf dem Nachbargrundstück beseitigen. Dokumentieren Sie die Missstände und bemühen Sie sich dann um eine Klärung mit rechtskundiger Unterstützung.
  • Informieren Sie sich, bevor Sie Neupflanzungen oder Baumaßnahmen beginnen, über die Rechtslage und die Gepflogenheiten in der Nachbarschaft.
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