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DIE KANZLEI
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Evelyn Lenz-Jakubczyk

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Liane Kuhn

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Sie können sich auf mein Fachwissen und Verhandlungsgeschick verlassen!

Liane Kuhn

Ihre Fachanwältin für Bau- & Architektenrecht

Baumängel Bauverträge Architektenhaftpflicht...

Ihre Experten für Bau- & Architektenrecht in Bremerhaven

Wir sind die Spezialisten, wenn es um die aktuelle Rechtslage und die darauf begründete Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht!

Baumängel haben oftmals erhebliche finanzielle Auswirkungen – sowohl für den Bauherrn, wie auch für den Bauunternehmer. Mit unseren Expertisen im Baurecht stehen wir Ihnen nicht nur in Haftungsfragen und der Einleitung von Beweissicherungsverfahren zur Seite.

Im Vordergrund stehen auch die baurechtliche Beratung zur Vermeidung von langjährigen Bauprozessen, sowie die Sicherung der Bauhandwerkerforderungen (Werklohn). Die Themen Garantieleistungen am Bau und alle Problemstellungen rund um den Architektenvertrag gehören ebenso dazu, wie die Unterstützung bei Problemen mit Behörden und öffentlichen Auftraggebern (Bebauungspläne, Ausschreibungen, Baugenehmigungen).

Baurecht

„Nur einmal im Leben“, so heißt es doch, wagt man sich an den Bau der eigenen vier Wände. Insofern ist es auch nichts ungewöhnliches, dass hier oftmals geradezu Welten aufeinander prallen. Auf der einen Seite der unerfahrene „Häuslebauer“, der mit der Unterzeichnung des Bauvertrages das Familieneinkommen mehrere Jahrzehnte bindet. Auf der anderen Seite der Bauunternehmer, der im Umgang mit der Klientel gut geübt ist und in erster Linie seinen finanziellen Erfolg im Auge hat. Ob sich das Bauvorhaben dabei für beide Seiten vorteilhaft entwickelt, entscheidet sich bereits bei der Vertragsunterzeichnung. Es ist einleuchtend, dass es aus diesem Grunde unerlässlich ist, sich bereits vor dem Abschluss eines Bauvertrages eingehend zu informieren und kompetente Beratungsleistungen einzuholen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen.

Im Rahmen dieses Rechtsgebietes vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei folgenden Problemstellungen:

  • Haftungsfragen
  • Garantie und Baumängel
  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Bauverträge
  • Bezahlung
  • Bebauungspläne
  • Bauimmissionen
  • Zulässigkeit (Abstände, Bauhöhe...)
  • Baugenehmigungen

Architektenrecht

Das Architektenrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Architekten und ihrer Auftraggeber. Wir vertreten Sie, wenn es beispielsweise um Planungsfehler oder Pflichtverletzungen bei der Bauaufsicht  geht. Bei einem Bauvorhaben gibt es nicht selten viele Beteiligte. In der Regel liegt die Verantwortung für einen Baumangel nicht allein bei einem Beteiligten. Wir helfen Ihnen, Haftungsfragen zu klären, und setzen Ihre Rechte durch.

kurzfristige Terminvergabe

langjährige Berufs- & Prozesserfahrung

höchste fachliche Kompetenz

Jetzt gleich einen Termin vereinbaren

Wir stehen Ihnen bei allen Rechtsfragen rund um das Bau- & Architektenrecht zur Seite!

Architektenvertrag

Im Architektenvertrag, der mündlich oder schriftlich geschlossen werden kann, vereinbaren die Vertragspartner, welche Leistungen der Architekt zu erbringen hat und wie er hierfür bezahlt wird. Es besteht im Grundsatz Vertragsfreiheit, d.h. die Parteien sind frei in ihrer Vertragsgestaltung. Grenzen werden nur durch zwingende Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und, soweit es um das Honorar geht, die HOAI, gesetzt.

Architektenhonorar

Das Honorarrecht gehört zum Teil zum Vertragsrecht, weil die Vereinbarung des Honorars im Prinzip Verhandlungssache ist. Verhandlungsgrenzen zog früher die HOAI mit Höchst- und Mindestsätzen für die wichtigsten Architektenleistungen, welche zwingend einzuhalten waren. Seit der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zur HOAI 2013 ist klar, dass dies so nicht mehr gelten kann. Der Gesetzgeber hat mit der HOAI 2021 reagiert. Für ab dem 01.01.2021 geschlossene Verträge ist der Preisrahmen der HOAI nicht mehr bindend.

Architektenhaftpflicht

Im Architektenhaftpflichtrecht geht es um die Frage, wann, wem und in welchem Umfang der Architekt für Fehler seiner Leistungen haftet (z.B. Planungsfehler, Fehler bei der Bauüberwachung). Anspruchsteller ist in der Regel der Bauherr. Im Architektenurheberrecht geht es - wie allgemein im Urheberrecht - darum, ob und in welchem Umfang der Architekt dauerhaft geschützte Rechte an seiner Planungsleistung hat, und welche Rechte daraus herzuleiten sind.

Ihr nächster Schritt?

Melden Sie sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen...

Liane Kuhn

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bau- & Architektenrecht
Interessenschwerpunkt Arbeitsrecht
Interessenschwerpunkt Familienrecht
Interessenschwerpunkt Sozialrecht

Sie können sich auf mein Fachwissen und Verhandlungsgeschick verlassen!

Evelyn Lenz-Jakubczyk

Rechtsanwältin & Notarin mit Amtssitz in Bremerhaven

Fachanwältin für Arbeitsrecht seit1995
Fachanwältin für Sozialrecht seit 1996
Mediatorin

Fragen Sie am besten einen Fachanwalt um juristischen Rat.
Der kennt sich aus.

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