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Verkehrsunfall Sachschaden Schmerzensgeld...

Unfallrecht

Manchmal ist es schnell passiert. Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt, sei es mit einem Pkw, dem Motorrad, dem Fahrrad, einem anderen Fahrzeug oder als Fußgänger.

Der Schaden ist da, aber nun gilt es, an diverse Schadensersatzpositionen zu denken. Hier stehen Ihnen unsere im Verkehrsunfallrecht tätigen Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite.

Sachschaden

Zunächst ist es empfehlenswert, den Schaden an einem Fahrzeug durch das Gutachten eines Sachverständigen ermitteln zu lassen. Nur wenn es sich nur um einen Bagatellschaden mit Reparaturkosten bis zu momentan ca. 750,00 Euro handelt, ist in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend. Im Einzelfall können Sie als Geschädigter aber auch bei einem geringeren Unfallschaden berechtigt sein, ein  Sachverständigengutachten auf Kosten des Unfallverursachers einzuholen. Sie sollten sich insoweit anwaltlich beraten lassen. Wir helfen Ihnen bereits bei der Auswahl und Beauftragung eines Gutachters, welcher rasch den Schaden aufnimmt und bewertet.

Bei der Schadensregulierung sind gegenüber der Krafthaftpflichtversicherung des Unfallgegners diverse Fallstricke zu berücksichtigen. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen hilft Ihnen bei der Feststellung und Durchsetzung der Ansprüche wegen des Sachschadens an Ihrem Kraftfahrzeug.

Unsere Anwälte kennen die weiteren Fallstricke und wenden so Nachteile und weitere Kosten von Ihnen ab. Streit gibt es oft sogar bei eindeutigen Unfallsituationen bei der Höhe der Mietwagenkosten oder unbegründeten Abzügen bei den vom Sachverständigen festgestellten Reparaturkosten. Hier empfiehlt sich die Beratung und bei Bedarf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch einen unserer Rechtsanwälte.

Kosten der Unfallregulierung

Die Kosten für die Einholung des Sachverständigengutachtens oder des Kostenvoranschlages sind, wenn der Unfallgegner den Schaden verschuldet hat, als Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Gleiches gilt für die Rechtsanwaltsgebühren, wenn Sie bei der Schadensregulierung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Personenschäden

Ein Unfall im Straßenverkehr geht oft auch mit einer – oft schweren – Körperverletzung einher. Bei einem solchen Personenschaden sollten Sie auf die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nicht verzichten. Zu denken ist schließlich nicht nur an ein Schmerzensgeld, sondern gegebenenfalls auch noch an Haushaltsführungsschaden, Pflegeaufwand und Verdienstausfallschaden bis hin zum Rentenanspruch und Unterhaltsschaden.

Die Bemessung gerade der Höhe des Schmerzensgeldes erfordert genaueste Kenntnis vom Stand der aktuellsten Entscheidungen der Rechtsprechung in diesem Bereich. Mit unseren im Unfallrecht tätigen Anwälten an Ihrer Seite sind Sie hier gut beraten und vertreten.

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Wichtige Tipps

Vor dem Kontakt zum Anwalt

  • Räumen Sie nicht voreilig eine Mitschuld an einem Unfall ein; dies bereitet Probleme sowohl im Straf- oder Bußgeldverfahren als auch bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
  • Wenn ein Mitverschulden Ihrerseits an einem Unfall in Betracht kommt, melden Sie den Unfall umgehend Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Nehmen Sie umgehend – über einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens – Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung auf, um eine rasche Regulierung Ihres Schadens zu erreichen, z.B. in Form einer schnellen Reparatur Ihres Fahrzeugs.
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