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Kindesunterhalt Ehegattenunterhalt Elternunterhalt...

Unterhaltsrecht

Aus der Verwandtschaft, sei es der Eltern-Kind-Beziehung, der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft, ergeben sich Unterhaltspflichten. Dies ist die Pflicht, einem bedürftigen Verwandten im Bedarfsfall nach eigenen bestens Kräften beizustehen. Aber wer ist bedürftig? Wie weit muss sich der einzelne selbst einschränken, um Unterhalt an einen womöglich seit Jahren verfeindeten Verwandten zu zahlen?

Sowohl zur Durchsetzung bestehender Unterhaltsansprüche als auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen ist der Beistand durch einen auf das Unterhaltsrecht und das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt eine wichtige Unterstützung.

Kindesunterhalt

Unterhaltsansprüche stehen Kindern gegenüber ihren Eltern zu. Besondere Bedeutung haben Sie im Trennungs- oder Scheidungsfall für Kinder, wenn diese nur bei einem Elternteil wohnen oder bereits einen eigenen Haushalt haben. Wir sind hier für Sie da, gleich ob Sie Unterhalt begehren oder auf Unterhalt in Anspruch genommen werden: Wir fordern die benötigten Auskünfte an oder helfen Ihnen, wenn Sie selbst Auskunft erteilen sollen, diese richtig zu erteilen. Auch bei der Berechnung der Unterhaltsansprüche sind viele Besonderheiten zu beachten. Wir bieten die erforderliche Fachkompetenz und verhindern, dass Sie sich hier in einem Dschungel aus Zahlen verirren. Wenn erforderlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.

Ehegattenunterhalt

Unterhaltsansprüche bestehen auch zwischen Ehegatten. Und zwar während der Ehe, im Trennungsfall und auch noch nach der Scheidung. Streit gibt es dabei meist nur im Trennungs- oder Scheidungsfall. Damit Sie in einer solchen Situation weder finanziell auf dem Trockenen sitzen noch Ihnen der letzte Cent aus der Tasche gezogen wird, ist es wichtig, hier die Kriterien für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen genau zu kennen. Unsere hierauf spezialisierten Rechtsanwälte wissen, wie Ihr einzusetzendes Einkommen zu berechnen ist, welche Abzüge es gibt und welchen Selbstbehalt.

Elternunterhalt

Auch Kinder können gegenüber Ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein. Dies wird oft erst im höheren Alter akut. Kommt ein Elternteil ins Pflegeheim, reicht die Rente oft nicht mehr aus, um die Heimkosten zu bezahlen. Letztlich werden dann über die Sozialhilfebehörden Unterhaltsansprüche gegen die Kinder geltend gemacht. Hier muss niemand verzweifeln, dass er seinen bisherigen Lebensstandard aufgeben muss. Es gibt erhebliche Abzugspositionen vom einzusetzenden Einkommen der Kinder und Freibeträge, deren Beachtung aber durchgesetzt werden muss. Auch hierbei sind unsere auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte für Sie der richtige Ansprechpartner.

Wichtige Tipps

Vor dem Kontakt zum Anwalt

  • Schließen Sie nicht ohne vorherige Beratung durch einen von Ihnen selbst gewählten Rechtsanwalt Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen ab; in solchen Vereinbarungen könnten Sie sonst auf erhebliche Rechte wirksam verzichten, ohne dass Ihnen die Bedeutung des Verzichts bewusst ist.
  • Anerkannte Unterhaltsansprüche, z.B. in einer Urkunde des Jugendamtes, müssen Sie erfüllen, selbst wenn bei der Berechnung zu Ihren Lasten ein Fehler gemacht wurde; Sie sollten daher solche Erklärungen nicht ohne vorherige Überprüfung der berechneten Beträge durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl abgeben.
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