Hilfe zur Selbsthilfe vor dem Kontakt zum Rechtsanwalt
Beachten Sie als Beschuldigter folgende Tipps:
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Schweigen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden.
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Bestehen Sie darauf, unverzüglich Kontakt zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzunehmen.
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Sollten Sie verhaftet worden sein und in Untersuchungshaft genommen werden, verlangen Sie vom Haftrichter deutlich, dass Ihnen umgehend ein Anwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.