DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR
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Beschuldigter, Geschädigter, Zeuge, ...
In einem Strafverfahren steht dem Bürger der Staat mit seiner geballten Macht gegenüber. Der Einzelne, egal ob Beschuldigter, Geschädigter oder Zeuge fühlt sich davon oft vollkommen überfordert. Es bestehen Ängste und Befürchtungen, oft auch aus Unwissenheit. In diesen Situationen stehen Ihnen unsere im Strafrecht tätigen Rechtsanwälte mit Rat und Tat zur Seite. Sie können beispielsweise Einsicht in die Akten von Polizei und Staatsanwaltschaft nehmen und so Informationen über den Stand des Ermittlungsverfahrens beschaffen und Sie auf alles, was auf Sie zukommen könnte, optimal vorbereiten.
Beachten Sie als Beschuldigter folgende Tipps:
Schweigen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Bestehen Sie darauf, unverzüglich Kontakt zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens aufzunehmen.
Sollten Sie verhaftet worden sein und in Untersuchungshaft genommen werden, verlangen Sie vom Haftrichter deutlich, dass Ihnen umgehend ein Anwalt Ihres Vertrauens als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
Notar und Fachanwälte
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