DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR
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Mietverträge, Betriebskostenabrechnung, Mietminderung…
Aus dem Entwurf der Bundesregierung für das Mietrechtsänderungsgesetz vom 25. Mai 2012 (Drucksache 313/12) ist zu entnehmen, dass es in Deutschland fast 40 Millionen Wohnungen gibt, davon knapp 24 Millionen Mietwohnungen. Daraus ergibt sich, dass der überwiegende Teil der Bevölkerung seinen Wohnbedarf als Mieter befriedigt und nicht als selbstnutzender Eigentümer. Das verdeutlicht den Stellenwert, den das Mietrecht einnimmt.
Hinzukommen dann noch die vielen Mietverträge, mit denen Nichtwohnraum vermietet wird. Das können zum Beispiel Grundstücke sein oder Garagen, Läden, Werkstätten.
Weisen Sie den Vermieter umgehend nach der Entdeckung auf Mängel in der vermieteten Wohnung hin; ohne eine solche Information kann er den Mangel nicht beseitigen und der Mieter darf auch nicht die Miete mindern.
Bringen Sie zum ersten Gespräch beim Rechtsanwalt den betroffenen Mietvertrag mit; nur so kann der Rechtsanwalt diesen sogleich prüfen und Ihnen darauf bezogen die richtigen Auskünfte erteilen.
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