Hilfe zur Selbsthilfe vor dem Kontakt zum Rechtsanwalt
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Verlieren Sie nach der Trennung nie das Wohl der gemeinsamen Kinder aus den Augen; einvernehmliche Lösungen sind hier für alle Beteiligten das Beste; zögern Sie nicht, sich rechtzeitig beim Rechtsanwalt beraten zu lassen.
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Schließen Sie nicht ohne vorherige Beratung durch einen von Ihnen selbst gewählten Rechtsanwalt Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen ab; in solchen Vereinbarungen könnten Sie sonst auf erhebliche Rechte wirksam verzichten, ohne dass Ihnen die Bedeutung des Verzichts bewusst ist.
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Einmal anerkannte Unterhaltsansprüche, z.B. in einer Urkunde des Jugendamtes, müssen Sie erfüllen, selbst wenn bei der Berechnung zu Ihren Lasten ein Fehler gemacht wurde; Sie sollten daher solche Erklärungen nicht ohne vorherige Überprüfung der berechneten Beträge durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl abgeben.