DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR
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Unterhalt, Scheidung, elterliche Sorge ...
Die Ehe ist der Bund fürs Leben. Aber leider knirscht und knackt es darin immer wieder. Nach der Trennung, bei Unterhaltsfragen, aber auch im anschließenden Scheidungsverfahren stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerade in der oft emotional angespannten Situation benötigen Sie einen verlässlichen Partner, der die Rechtslage kennt und Ihnen hilft, einen kühlen Kopf zu bewahren.
Auch wenn es um die elterliche Sorge für die aus der Ehe – oder auch einer nichtehelichen Beziehung – stammenden Kinder oder das Umgangsrecht mit den Kindern geht, ist der Beistand durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eine wichtige Unterstützung.
Es gibt eine Reihe von Mythen und Märchen im Familienrecht, die sich hartnäckig halten. Einige werden nachstehend dargestellt und richtiggestellt:
Verlieren Sie nach der Trennung nie das Wohl der gemeinsamen Kinder aus den Augen; einvernehmliche Lösungen sind hier für alle Beteiligten das Beste; zögern Sie nicht, sich rechtzeitig beim Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Schließen Sie nicht ohne vorherige Beratung durch einen von Ihnen selbst gewählten Rechtsanwalt Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen ab; in solchen Vereinbarungen könnten Sie sonst auf erhebliche Rechte wirksam verzichten, ohne dass Ihnen die Bedeutung des Verzichts bewusst ist.
Einmal anerkannte Unterhaltsansprüche, z.B. in einer Urkunde des Jugendamtes, müssen Sie erfüllen, selbst wenn bei der Berechnung zu Ihren Lasten ein Fehler gemacht wurde; Sie sollten daher solche Erklärungen nicht ohne vorherige Überprüfung der berechneten Beträge durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl abgeben.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Rechtsgebiet.
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