Der Titel Fachanwalt wird in Deutschland Rechtsanwälten verliehen, die auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und große Erfahrung verfügen. Nur ca. jeder vierte zugelassene Anwalt verfügt lt. Bundesrechtsanwaltskammer über eine Fachanwaltschaft.
Um als Fachanwalt zugelassen zu werden, muss ein Anwalt u.a. mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über gute theoretische Kenntnisse und eine Menge praktischer Erfahrung verfügt. Die benötigten praktischen Erfahrungen umfassen – je nach Rechtsgebiet – zwischen 50 und 160 (z.B. Verkehrsrecht) nachgewiesene Fälle.
Um das fundierte Wissen zu erhalten, ist eine ständige Fortbildung Pflicht: Intensive Arbeit im Rechtsgebiet und 10 Stunden Seminare im Jahr sind das Minimum, um bei der aktuellen Rechtsprechung auf dem Laufenden zu bleiben und die Mandanten optimal betreuen zu können.
DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR ist mit zahlreichen Fachanwaltschaften bestens aufgestellt, um Ihnen eine umfassende Beratung auf höchstem juristischem Niveau bieten zu können. Die Anwälte unserer Kanzlei verfügen ausnahmslos über mindestens eine Zulassungen zum Fachanwalt.
Eine Übersicht sämtlicher Rechtsgebiete, in denen wir unsere Mandanten vertreten, finden Sie hier.
Die Fachanwaltschaften unserer Kanzlei im Überblick
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Fachanwalt für Arbeitsrecht |
Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk |
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Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht |
Rechtsanwältin Liane Kuhn |
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Fachanwalt für Familienrecht |
Rechtsanwältin Brigitte Gebhardt |
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Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht |
Rechtsanwältin Stefanie May |
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Fachanwalt für Sozialrecht |
Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk |
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Fachanwalt für Verkehrsrecht |
Rechtsanwältin Brigitte Gebhardt Rechtsanwältin Stefanie May |