DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR
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Sozialversicherung, Arbeitslosigkeit, Schwerbehinderung, …
Unter dem Oberbegriff Sozialrecht zusammengefasst werden u.a. das eigentliche Sozialversicherungsrecht (Gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung), das Recht der Arbeitsförderung, das Recht der Eingliederung Behinderter und das Ausbildungsförderungsrecht.
Unsere auf das Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen zu diesen Bereichen mit einer kompetenten Beratung zur Verfügung. Wenn Ihnen Ansprüche zustehen, unterstützen wir Sie bei deren Durchsetzung.
Weitere Informationen zum Sozialversicherungsrecht finden Sie hier.
Bewahren Sie eingehende Schreiben der Versicherungsträger und anderer Behörden gut auf und auch den zugehörigen Briefumschlag, der zum Nachweis dient, wann Sie das Schreiben erhalten haben.
Beachten Sie, dass nach dem Erhalt von Bescheiden Widerspruchs- oder Klagefristen laufen, welche in der Regel nur einen Monat betragen. Diese beginnen mit Bekanntgabe des Bescheides. Ein Bescheid gilt in der Regel ab dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Rechtsgebiet.
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